Vermietetes Haus ist kein Schonvermögen

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MAINZ(dpa). Zur Finanzierung eines Prozesses muss ein Kläger notfalls sein Haus verkaufen, wenn er es nicht selbst bewohnt. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Nach Auffassung des Gerichts zählt ein solches Wohnhaus nicht zum Schonvermögen. Daher sei ein Verkauf zumutbar, der Kläger habe keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Az.: 10 Ta 36/09

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