Schadenersatz bei Unfall mit Neuwagen begrenzt
KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil die Schadensersatzansprüche von Neuwagenbesitzern nach einem Autounfall begrenzt. Zwar hat ein Autofahrer Anspruch auf Ersatz des vollständigen Kaufpreises, wenn sein fabrikneues Fahrzeug durch Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers erheblich beschädigt wurde.
Dies gilt aber nur, wenn er sich nach dem Unfall ein neues Auto kauft. Behält er das demolierte, gibt es nur die Reparaturkosten und die Wertminderung.
Az.: VI ZR 110/08