Finanzaufsicht lässt Tarifwechselzuschlag in der PKV prüfen

KÖLN (iss). Die Finanzaufsicht BaFin wird gegen die Allianz Private Krankenversicherung vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen. Sie will dem Unternehmen höchstrichterlich verbieten lassen, von Tarifwechslern innerhalb des Konzerns pauschale Zuschläge zu verlangen.

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Nach dem Versicherungsvertragsgesetz dürfen PKV-Kunden innerhalb des Unternehmens ohne Zuschlag in einen Tarif mit gleichem Leistungsangebot wechseln. Das soll gerade älteren Versicherten eine Alternative bieten, wenn in ihrem Tarif die Beiträge stark steigen.

Die Allianz Kranken verkauft seit März 2007 Vollversicherungen mit dem Namen Aktimed. Die bestehenden Tarife mit einem vergleichbaren Angebot hat sie geschlossen. Bei einem Wechsel von einem alten in den Aktimed-Tarif verlangt die Allianz von Kunden einen "Tarifzuschlag" von 20 Prozent - auch wenn sie bislang keinen Risikozuschlag zahlen mussten. Der Versicherer begründet das damit, dass den neuen Tarifen eine völlig andere Kalkulation zugrunde liege. Ohne Zuschlag hätten Wechsler aus dem Bestand einen Vorteil gegenüber Neukunden.

Die BaFin hatte der Allianz die Erhebung des Zuschlags untersagt. Dagegen hatte das Unternehmen geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Recht bekommen.

"Würde die Entscheidung der ersten Instanz rechtskräftig, ist nach Auffassung der BaFin zu befürchten, dass auf ältere Versicherungsnehmer in den Alttarifen erheblich höhere Beiträge zukommen", begründet die Aufsicht den Gang vors Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil höhle das Tarifwechselrecht faktisch aus, kritisiert die Behörde. "Auch widerspräche es dem aufsichtsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn Bestandskunden, die auch in dem neuen Tarif ein bestes Risiko wären, nach dem Tarifwechsel einen höheren Beitrag zahlen müssten als die besten Risiken im Neugeschäft."

Die Allianz Kranken hält an der Legitimität ihres Vorgehens fest. "Wir begrüßen aber, dass jetzt endgültige Rechtssicherheit geschaffen wird", sagte eine Sprecherin.

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