Staatsanwälte erweitern die Anklage gegen die Internistin Dr. Mechthild Bach

Sterbebegleitung oder Totschlag? Seit sechs Jahren wartet die Internistin Dr. Mechthild Bach aus Hannover auf ihren Prozess. Bald beginnt er.

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HANNOVER (cben). Als einen "Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention" bezeichnete der Hannoveraner Anwalt Matthias Waldraff, die Art des Vorgehens gegen die Internistin Dr. Mechthild Bach aus Hannover. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft Bach vor, in den Jahren 2001 bis 2003 insgesamt 13 schwer kranke Patienten mit übermäßig hohen Dosen an Morphium und Valium getötet zu haben (wir berichteten).

Bach wartet inzwischen seit sechs Jahren auf ihren Prozess, dessen erster Versuch im vergangenen Jahr wegen der Erkrankung des Richters geplatzt war. Die Anwälte Matthias Waldraff und Albrecht-Peter Wegener verteidigen die Ärztin. Mit der gegenwärtigen Anklage hat sich die Zahl der gestorbenen Patienten Bachs um fünf erhöht, deren Todesumstände nun vor Gericht verhandelt werden sollen. Die Medizinerin weist die Vorwürfe zurück und spricht von Sterbebegleitung.

"Wir haben erst acht Wochen vor Prozessbeginn davon erfahren, dass unsere Mandantin in weiteren fünf Fällen angeklagt wird", sagte Waldraff zur "Ärzte Zeitung", "es ist unmöglich, so kurzfristig in fünf weiteren Totschlagsfällen eine fundierte Stellungnahme und Gegengutachten zu präsentieren. Der Verlauf ist für alle Beteiligten höchst unerfreulich!"

Die Staatsanwaltschaft stützt sich wiederum auf Gutachten des Schmerzmediziners Professor Michael Zenz. "Herr Zenz hat sechs Jahre Zeit gehabt für die Gutachten", so Waldraff zur "Ärzte Zeitung", "unser Gutachter Raphael Dudzaik kann nicht in zwei Monaten nachziehen." Dennoch ist er entschlossen, keine Aussetzung des Verfahrens zu beantragen. "Das kann man Frau Bach nicht zumuten."

Unterdessen geht der Streit um die Gutachten weiter. Bereits im vergangenen Jahr hatte Waldraff angekündigt: "Der Prozess wird mit einem Befangenheitsantrag beginnen, und zwar gegen Herrn Zenz."

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