Eine Frau kann rechtlich "Vater" sein
KÖLN (dpa). Eine Frau in einer lesbischen Lebensgemeinschaft kann rechtlich "Vater" eines gemeinsamen Kindes sein und sich als solcher ins Geburtsregister eintragen lassen. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht im Fall einer Frau "Brigitte", die als Junge "Bernd" zur Welt gekommen war, ihr Geschlecht aber 1997 operativ umwandeln ließ.
Vor dem Eingriff hatte Bernd ein Spermadepot anlegen lassen, womit eine künstliche Befruchtung vorgenommen wurde, 2007 kam ein gemeinsamer Sohn zur Welt. Das Kölner Standesamt hatte Zweifel, ob eine Vaterschafts-Anerkennung von Brigitte wirksam ist und sie als Vater ins Geburtsregister darf, was das OLG nun bejahte.