Bundesgerichtshof stärkt Bankkunden

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KARLSRUHE (mwo). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Bankkunden gestärkt. Nach einem jüngst verkündeten Urteil müssen die Banken Verbraucher umfangreich über die Wechselwirkung und Widerrufsmöglichkeiten informieren, wenn Kunden einen Kredit mit Restschuldversicherung abschließen. Tun sie das nicht, können die Kunden in den meisten Fällen jederzeit aus dem Kreditvertrag aussteigen (Az.: XI ZR 45/09). 

Häufig bieten Banken Verbraucherkredite mit Restschuldversicherung an, die beispielsweise einspringt, wenn der Kreditnehmer dauerhaft krank wird und daher nicht mehr arbeiten kann. Der Preis der Versicherung wird dabei meist auf den Kreditbetrag aufgeschlagen, aber gar nicht an den Kreditnehmer, sondern direkt an die Versicherung gezahlt. Wie nun der BGH entschied, bilden Kredit- und Versicherungsvertrag in solchen Fällen "eine wirtschaftliche Einheit" und gelten daher rechtlich als so genanntes verbundenes Geschäft. Daher müsse die Bank auch die Aufklärung des Kunden an beiden Verträgen im Paket orientieren. Geschieht dies nicht, können die Verbraucher jederzeit kündigen. Im Streitfall hatte ein Kunde der Citibank im Rheinland seinen Kredit aufgekündigt. Über die konkreten Folgen soll nun das Oberlandesgericht Köln entscheiden. "Wir freuen uns sehr", sagte dennoch schon jetzt der Banken-Experte beim Verbraucherzentralebundesverband in Berlin, Frank-Christian Pauli. "Wir hatten viel Ärger damit, dass Kredite intransparent und zu teuer wurden." Nach Einschätzung des Heidelberger Verbraucheranwalts Mathias Nittel bietet das Karlsruher Urteil ein wirksames Mittel, gerade aus zweifelhaften Kreditverträgen auszusteigen. Vor allem überschuldete Haushalte, die immer wieder neue Kredite und Restschuldversicherungen abgeschlossen haben, nun aber mit ihrer Bank über eine Sanierung ihrer Schulden verhandeln wollen, würden deutlich gestärkt, sagte Nittel der Nachrichtenagentur AFP. Denn mit dem Urteil könnten auch alte Kredite "und damit die ganze Kette platzen"..

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