Freitag, 10. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 15.01.2010

Elektroroller im Büro geladen: Kündigung nicht rechtens

SIEGEN (dpa). Ein langjähriger Angestellter darf nicht ohne Vorwarnung entlassen werden, weil er für 1,8 Cent Strom aus der Steckdose am Arbeitsplatz gezapft hat. Das hat das Arbeitsgericht Siegen am Donnerstag in einer Kündigungsschutzklage entschieden.

Der 40-Jährige hatte im vergangenen Mai seinen Elektroroller am Arbeitsplatz aufgeladen. Die Firma aus Neunkirchen hatte dem Mann wegen des Vorfalls fristlos gekündigt. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Grundsätzlich sei ein "Bedienen" an den Vermögenswerten des Arbeitgebers auch bei geringem Wert zwar ein Kündigungsgrund, in diesem Fall gab das Gericht aber dem Angestellten Recht.

Der Mann war vor dem Vorfall 19 Jahre lang bei dem Hersteller von Regalsystemen beschäftigt, ohne dass es Probleme gab. Im Mai vergangenen Jahres war er mit einem "Selbstbalance-Roller" zur Arbeit gekommen und hatte das Gefährt in der Firma für 90 Minuten aufgeladen.

Das Gericht gab dem Angestellten aber nicht Recht. Vielmehr sei die Kündigung deshalb ungerechtfertigt gewesen, weil es in der Vergangenheit weder Ermahnungen noch Abmahnungen gegeben hatte. "Der Mann hat sein ganzes Arbeitsleben bei der Firma verbracht", sagte Perschke. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

AZ: 1CA 1070/09

| Share
Topics
Schlagworte
Recht (8528)

Schreiben Sie einen Kommentar

Überschrift

Text
Weitere Top-Meldungen

Totes Mädchen im Bremer Klinikum Mitte - Staatsanwalt ermittelt

Wieder ein Todesfall im Bremer Klinikum Mitte: Ein eineinhalbjähriges Mädchen starb an einer bakteriellen Infektion. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. mehr »

Komasaufen bei jungen Erwachsenen wieder im Trend

Saufen bis zum Umfallen ist bei Jugendlichen immer noch angesagt - bei jungen Erwachsenen trotz aller Aufklärung sogar wieder in wachsendem Ausmaß. Die Hauptstelle für Suchtfragen fordert schärfere Gesetze. mehr »

Pharmaunternehmen dringen auf geheime Rabatte

Ärger in Berlin: Das AMNOG sieht Preisverhandlungen zwischen Herstellern und dem GKV-Spitzenverband vor. Das Problem: Sollen die verhandelten Rabatte am Ende veröffentlicht werden oder geheim bleiben? mehr »