Keine Schichtzulage während des Urlaubs
MAINZ (dpa). Ein Arbeitnehmer hat während seines Urlaubs keinen Anspruch auf Weiterzahlung einer Schichtzulage. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Voraussetzung für die Zulage sei, dass der Mitarbeiter während der fraglichen Zeit tatsächlich im Schichtdienst arbeite.
Az.: 6 Sa 475/09