Schwerbehindertenausweis auch für geduldete Ausländer
KÖLN (iss). Auch Ausländer, die seit mehreren Jahren in Deutschland nur geduldet sind, haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden (Az.: L 10 SB 45/08).
Das Versorgungsamt hatte einer 32-jährigen Chinesin, der die linke Hand amputiert worden war, die Anerkennung als Schwerbehinderte verweigert, da sie hierzulande nur geduldet ist. Dieses Vorgehen wies das LSG zurück.
Das Schwerbehindertenrecht lasse es nicht zu, auf unabsehbare Zeit in Deutschland lebende ausländische Behinderte allein wegen ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus auf Dauer von Hilfe zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft auszuschließen, entschied das Gericht. Die Chinesin lebt seit mehr als fünf Jahren in Deutschland. Die Amputation war nach ihren Angaben eine Folge körperlicher Gewalt während eines Gefängnisaufenthaltes in China.