Ärzte Zeitung online, 22.01.2010
Infusionsgeräte der Schwiegermutter abgeschaltet
KÖLN (dpa). Ein 44-jähriger Mann steht in Köln vor Gericht, weil er auf der Intensivstation eines Kölner Krankenhauses die Infusionsgeräte seiner 82-jährigen Schwiegermutter teilweise abgeschaltet hatte. Eine hinzukommende Ärztin schaltete die Geräte jedoch unverzüglich wieder ein.
Gleichwohl starb die 82-Jährige etwa drei Stunden später an einer schweren Lungenentzündung. Mit dem Abschalten hatte das nichts zu tun, weshalb die Staatsanwaltschaft den Mann nur wegen versuchter Tötung auf Verlangen anklagte.
Der Verteidiger des Mannes sagte, sein Mandant sei der festen Überzeugung, dem Willen der Schwiegermutter entsprochen zu haben. Die alte Frau habe lebenserhaltende Maßnahmen auf der Intensivstation abgelehnt.
Der Mann beruft sich nach wie vor auf die Patientenverfügung der Schwiegermutter, auch wenn er vor Gericht zugeben musste, den größten Teil davon gar nicht gelesen zu haben. Er kannte nur einen Teilsatz über lebenserhaltende Maßnahmen. Zudem wurde in der Beweisaufnahme deutlich, dass die 82-Jährige nur ihre Tochter als "Person ihres Vertrauens" eingesetzt hatte.
Das Gericht stellte deshalb bereits am ersten Verhandlungstag klar, dass nicht der Schwiegersohn, sondern nur die Tochter der Verstorbenen ermächtigt war, aufgrund der Patientenverfügung zu handeln. Der Mann sagte jedoch, seine Frau habe ihm kurz vorher am Telefon gesagt, er wisse schon, was er zu tun habe. Damit habe er sich als bevollmächtigt betrachtet.
Der Prozess soll am 3. Februar fortgesetzt werden.

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