Datenschützer: Daten von Kindern länger speichern
WIESBADEN (dpa). Die Daten aus Vorsorgeuntersuchungen von Kindern sollten nach Ansicht des hessischen Datenschutzbeauftragten bis zur Volljährigkeit der Untersuchten aufbewahrt werden. Bisher werden diese Daten lediglich drei bis sechs Jahre gespeichert, sagte Michael Ronellenfitsch am Donnerstag am Rande einer Tagung zum Datenschutz in Wiesbaden.
Informationen über Krankheiten könnten aber auch später noch relevant sein. Der Datenschutz bei Kindern im Gesundheitswesen steht im Mittelpunkt der hessischen Tagung zum vierten Europäischen Datenschutztag.