Ärzte Zeitung, 05.02.2010
Schwiegereltern können Geschenke zurückfordern
KARLSRUHE (dpa). Schwiegereltern können künftig ihre Geschenke an den Ex-Partner des Kindes leichter zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Bislang hatten Schwiegereltern nach der Scheidung ihres Kindes kaum eine Chance, Zahlungen - zum Beispiel für ein Haus - zurückzufordern.
Nach neuer Rechtsprechung sind die Ehe der Kinder und die Beziehung der Eltern zum Schwiegerkind jedoch unabhängig voneinander zu betrachten. Damit handelt es sich um eine Schenkung, deren geschäftliche Grundlage mit dem Scheitern der Ehe wegfällt. Dadurch werde die Möglichkeit einer "zumindest partiellen Rückabwicklung" ermöglicht", heißt es in dem Urteil.
Az.: XII ZR 189/06

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