Ärzte Zeitung online, 03.02.2010
Tod nach Kaiserschnitt: Bewährungsstrafe für zwei Ärzte
GEMÜNDEN (dpa). Fünf Jahre nach dem Tod einer jungen Mutter im Krankenhaus hat das Amtsgericht Gemünden (Bayern) zwei Ärzte zu jeweils acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.
Der angeklagte 50 Jahre alte Gynäkologe und sein früherer Assistenzarzt (38) räumten vor Gericht die fahrlässige Tötung ein - und kamen nach einer Absprache von Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit vergleichsweise milden Strafen davon. Ein dritter Arzt - ein Anästhesist - erhielt bei dem Prozess am Mittwoch eine Geldstrafe von 9000 Euro. Er wurde wegen lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Die 33-Jährige war im Dezember 2004 nach einem Kaiserschnitt in der Klinik Karlstadt verblutet. Alle drei angeklagten Ärzte betonten bei der Verhandlung, es tue ihnen leid, was sie an Unglück über die Familie gebracht hätten.
Die drei Ärzte hatte die Vorwürfe vorher immer bestritten. Bei der eintägigen Verhandlung gaben die Mediziner aber zu, die Frau nach dem Kaiserschnitt nicht ausreichend versorgt zu haben. Die Ärzte wurden nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zwar nach der Entbindung über die einsetzenden Blutungen informiert, kümmerten sich aber nicht ausreichend um die Frau. Stattdessen überließen sie die Betreuung den Nachtschwestern, die insgesamt 80 Patienten zu versorgen hatten.
Amtsrichter Matthias Wienand betonte, mit dem Urteil sei auch das sogenannte Belegarzt-System schuldig gesprochen worden. Das System garantiere keine ausreichende Versorgung von Patienten, da Belegärzte - wie auch im Fall der verbluteten Schwangeren - nach Behandlungen wieder in ihre Arztpraxen zurückkehrten und sich bei Komplikationen nicht umgehend um ihre Klinik-Patienten kümmern könnten.

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