Ärzte Zeitung online, 05.02.2010
BGH-Präsident: Blutprobe ohne Richterbeschluss
KARLSRUHE (dpa). Blutproben von alkoholisierten Autofahrern sollten nach Ansicht von Bundesgerichtshof-Präsident Klaus Tolksdorf ohne Zustimmung eines Richters möglich sein. Nach dem geltenden Gesetz sei die Blutentnahme kaum praktikabel.
Tolksdorf forderte den Gesetzgeber auf, die Vorschriften zu ändern. "Eine Abschaffung des Richtervorbehalts wäre ein großer Verdienst", sagte der BGH-Präsident am Donnerstagabend in Karlsruhe vor Journalisten. Der Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen sei - anders als bei einer Wohnungsdurchsuchung - relativ gering. Auch die Beweislage sei eine völlig andere: So gerate ein betrunkener Autofahrer in der Regel bei einer Polizeikontrolle durch seinen Alkoholgeruch in Verdacht.
Um verlässliche Werte zu erhalten, müsse die Blutprobe so schnell wie möglich genommen werden, betonte Tolksdorf. "Jede Zeitverzögerung führt zum Verlust von Beweisen." In der Praxis sei es den Polizisten oft aber nicht möglich, kurzfristig die Zustimmung des Richters zu bekommen. Häufig erfolge diese nur telefonisch. "Welchen Wert hat der Richtervorbehalt aber, wenn er ohne eigenes Ansehen ergeht", meinte der Jurist.
Vor Gericht wird häufig gestritten, ob die Blutprobe als Beweismittel anerkannt werden kann, wenn der entsprechende Beschluss fehlt. Die Meinung der Gerichte dazu ist widersprüchlich. Diese Unsicherheit hat laut Tolksdorf zu einem deutlichen Rückgang von Alkoholkontrollen geführt.
In der Diskussion um die Sicherungsverwahrung von Straftätern kritisierte Tolksdorf die Politik für immer weitere Verschärfungen der Gesetze. Der Ruf danach werde nach jedem neuen Verbrechen fast reflexartig laut. Entstanden sei ein "Flickenteppich" aus kurzatmigen und oft populistischen Gesetzesänderungen.
Der Richter warnte vor einer "Sicherheitshysterie". Die "schrillen Töne" in der aktuellen Debatte seien besorgniserregend. "Die Diskrepanz zwischen der tatsächlichen und der gefühlten Bedrohung ist groß", meinte Tolksdorf. Die in der polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch seien auf dem niedrigsten Niveau seit Jahren. Die Anzahl der Straftäter in Sicherungsverwahrung habe sich dennoch seit 1993 verdreifacht.
In den vergangenen Wochen und Monaten hatten mehrere Fälle für eine öffentliche Diskussion über die Sicherungsverwahrung gesorgt. Zuletzt war in Essen ein mehrfach verurteilter und als gefährlich geltender Sex- und Gewalttäter nach sieben Jahren Haft frei gekommen, weil der Antrag auf Sicherungsverwahrung nicht rechtzeitig gestellt wurde.
Der BGH hatte im Januar entschieden, dass ein gefährlicher Sexualverbrecher aus Heinsberg auf freiem Fuß bleibt. Er kann laut Urteil nach derzeitiger Rechtslage nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden.

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