Samstag, 11. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 05.02.2010

Zweijähriger stirbt nach Zahnarzt-Besuch - Anklage

ZEITZ/HALLE (dpa). Die Staatsanwaltschaft Halle wirft einem Narkosearzt fahrlässige Tötung eines zwei Jahre alten Jungen vor. Der Arzt solle in Kürze angeklagt werden, die Prüfung der Ermittlungsakten stehe vor dem Ende, teilte die Behörde am Freitag mit.

Sie bestätigte Medienberichte, wonach der Anästhesist seine Sorgfaltspflicht verletzt und den Tod des Kindes verursacht haben soll. Der Junge hatte am 14. Januar 2009 wegen einer Zahnarzt-Behandlung in Zeitz (Sachsen-Anhalt) eine Vollnarkose bekommen. Anschließend traten Komplikationen auf.

"Der Junge wachte aus der Narkose nicht auf", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Er sei mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik nach Leipzig geflogen worden und zwei Tage später gestorben. Laut einem Gutachten, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hatte, wurde bei der Narkose ein Gerät eingesetzt, das für Kinder in diesem Alter nicht geeignet ist. Der Anästhesist, der nicht in der Praxis angestellt ist, hat sich bisher nicht zu dem Vorwurf geäußert.

Die Staatsanwaltschaft Halle hatte die Ermittlungen bereits vor einem Jahr aufgenommen. Es wurden ein medizinisches und ein technisches Gutachten in Auftrag gegeben. "Das braucht seine Zeit, ehe Ergebnisse vorliegen", sagte der Behördensprecher. Das Strafgesetzbuch sieht bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

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