Kindergeld zählt zum Einkommen der Eltern
STUTTGART (nös). An Eltern ausgezahltes Kindergeld zählt zu deren Einkommen. Das hat kürzlich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in drei Urteilen entschieden.
Grundsätzlich zählten zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, so das Gericht. Davon ausgenommen seien ausdrückliche Härtefälle.
Az.: 12 S 1550/07, 12 S 1603/07 und 12 S 567/08