Oberster Datenschützer geht gegen Kassen vor
BERLIN (nös). Etliche Krankenkassen haben in der Vergangenheit Internet-Dienste eingesetzt, die das Nutzerverhalten auf ihren Websites analysieren. Diese Programme seien aber unzulässig, teilte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Donnerstag in Berlin mit. Die Nutzer müssten vorher ihre Einwilligung erteilen und die Möglichkeit zum Widerspruch haben, so Schaar weiter.
Bei den von Schaar monierten Diensten handelt es sich um Webanalyse-Tools. Prominentester Vertreter ist "Analytics", das von Google betrieben und kostenlos angeboten wird. Diese Tools werden von immer mehr Website-Betreibern - in diesem Fall von den Krankenkassen - zum Zählen der Website-Besucher eingesetzt. Allerdings erfassen die Programme weit mehr als nur die Seitenzugriffe. Sie ermöglichen die Erzeugung von Besuchsprofilen und Klickpfaden. Professionelle Angebote stellen ganze Klickpfade ihrer Besucher dar.
Mit dem Datenschutz ist es dann nicht mehr so gut bestellt. Das kritisiert auch Schaar. Die Anbieter von Websites, die mit solchen Tools arbeiten, müssen deswegen darauf hinweisen, wenn sie solche Programme verwenden. Von den kritisierten Krankenkassen haben laut Schaar bereits 100 diese Dienste abgeschaltet.