Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 26.02.2010

Jetzt Bußgeld bei Verstoß gegen Solarien-Verbot für Minderjährige

BERLIN (dpa). Verstöße gegen das Solarien-Verbot für Minderjährige können von diesem Montag an mit einem Bußgeld bis 50 000 Euro belegt werden. Ab dann wird das seit dem 4. August 2009 bestehende Nutzungsverbot für Jugendliche als Ordnungswidrigkeit von Sonnenstudios geahndet.

Daran erinnerte das Bundesumweltministerium am Freitag. Am 1. März treten wesentliche Vorschriften des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung in Kraft. Nach vorliegenden Hinweisen sei zu "vermuten, dass das Verbot noch keineswegs überall beachtet wird", so das Ministerium. Es ermahnte die Studio-Betreiber, den Schutz Minderjähriger ernst zu nehmen.

Angesichts auch von Hautrisiken für Erwachsene und allgemein vermehrter Hautkrebserkrankungen sollen die Qualitätsanforderungen an Solarien-Betreiber verstärkt werden, kündigte das Ministerium an. Um entsprechenden Risiken vorzubeugen, bereitet es eine Rechtsverordnung vor. Sie soll noch 2010 in Kraft treten.

"Für Erwachsene besteht ein Risiko von akuten und chronischen Erkrankungen der Haut und der Augen, wenn sich diese neben der natürlichen UV-Strahlung durch die Sonne zusätzlich künstlicher UV-Strahlung in einem Solarium aussetzen", berichtete das Umweltressort. Nach Angaben der Deutschen Krebshilfe hat die Zahl der Neuerkrankungen an Hautkrebs in den letzten Jahren drastisch zugenommen.

Die besondere Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch UV-Strahlung sei auch durch europaweite Stichproben bestätigt worden, deren Ergebnisse die Kommission im Februar vorgestellt habe. So zeige sich, dass das Hautkrebsrisiko steige, je früher ein Mensch der UV-Strahlung ausgesetzt werde. Die EU-Kommission habe auf oftmals mangelhafte Verbraucherinformationen und zu hohe Bestrahlungsstärken von Solarien hingewiesen.

www.bmu.de

www.bfs.de

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