Ärzte Zeitung online, 05.03.2010
EU-Gericht verbietet Mindestpreise für Zigaretten
Luxemburg (dpa). Staatlich festgelegte Mindestpreise für Zigaretten sind in der EU verboten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.
Solch festgelegte Preise verzerrten den freien Wettbewerb in der EU und verstießen damit gegen europäisches Recht, heißt es im Urteil (Rechtssachen C-197/08, C-198/08 und C-221/08).
Mindestpreise begünstigten die Hersteller einseitig, weil sie dann feste Gewinnmargen einplanen könnten, argumentierten die Richter. Solche fixe Preise seien nicht nötig, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen - dieses Ziel könne ein Staat mit einer Anhebung der Verbrauchssteuern besser erreichen.
Die Richter gaben mit ihrem Urteil der EU-Kommission recht, die die drei Mitgliedsstaaten Frankreich, Österreich und Irland verklagt hatte. Diese Länder hatten bislang bei kleinen Verkaufsmengen Mindestpreise für Zigaretten vorgeschrieben.

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