Kritik rechtfertigt nicht unbedingt die Kündigung
STUTTGART (nös). Wird ein Arbeitnehmer wegen kritischer Äußerungen über seinen Arbeitgeber gekündigt, muss dies nicht unbedingt Bestand haben.
Im konkreten Fall hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die Kündigung aufgehoben, weil es die Web-Ausführungen des Gewerkschafters als Akt der feien Meinungsäußerung wertete.
Az.: 2 Sa 59/09