Wohnung zu klein: Miete darf gekürzt werden
KARLSRUHE (dpa). Ist die Wohnung deutlich kleiner als im Mietvertrag steht, dürfen Mieter ihren Mietzins kürzen. Das gilt auch bei Zirka-Angaben, wie der Bundesgerichtshof klarstellt. Das Gericht bekräftigte damit die Rechtsprechung, nach der ein Mangel vorliegt, wenn die Fläche mehr als zehn Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben.
Az.: VIII Zr 144/09