Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 09.03.2010

EU: Bundesländer müssen Datenschutz-Aufsicht neu regeln

LUXEMBURG (dpa). Die deutschen Bundesländer müssen Firmen und Verbände bei der Verwendung persönlicher Daten von Bürgern besser kontrollieren. Die Datenschutzbehörden der Länder seien bei der Aufsicht im privaten Bereich nicht unabhängig genug, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Damit verstoße Deutschland gegen EU-Recht.

Das Urteil bezieht sich auf Behörden wie Regierungspräsidien oder Ministerien, die in acht Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachen-Anhalt und Thüringen) als Datenschutzstellen agieren. Dagegen sind die Datenschutzbeauftragten der Länder, die den öffentlichen Bereich beaufsichtigen, nicht betroffen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte das Urteil.

Das EU-Gesetz schreibt den Mitgliedstaaten vor, dass sie Kontrollstellen einsetzen müssen, die als Hüter der Grundrechte und Grundfreiheiten agieren. Da die Datenschutzstellen der Länder staatlicher Aufsicht unterstellt sind, könnten sie nicht in "völliger Unabhängigkeit" arbeiten - so wie es das EU-Gesetz vorsehe, entschied der EuGH. Es bestehe die Gefahr der Einflussnahme.

Die Richter gaben damit einer Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Vertragsverletzung statt. Nach Ansicht des Gerichts hat die Bundesregierung die EU-Vorgabe falsch umgesetzt und muss sie nun rasch ändern. Mit seinem Urteil folgte der Gerichtshof nicht dem Generalanwalt, der empfohlen hatte, die Klage abzuweisen.

Europarechtswidrig ist laut Urteil nicht nur die organisatorische Einbindung knapp der Hälfte der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich in die jeweiligen Innenministerien, sondern auch die Aufsicht der Landesregierungen über die Datenschutzbehörden.

Deutschlands oberster Datenschützer Schaar wertete das Urteil als "deutliche Stärkung des Datenschutzes". Auch wenn sich das Urteil direkt auf die Aufsichtsbehörden der Länder beziehe, müssten weitere Konsequenzen für andere Datenschutz-Behörden geprüft werden.

Auch die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung. Es sei das erste Urteil in dieser Frage, sagte ein Kommissionssprecher in Brüssel. Weitere Verfahren gegen andere Mitgliedsstaaten gebe es nicht.

Rechtssache C-518/07

| Share

Schreiben Sie einen Kommentar

Überschrift

Text
Weitere Top-Meldungen

Neue Ära in der Schlaganfall-Therapie?

Ein neuartiges Therapieverfahren weckt große Hoffnungen bei der Behandlung von akutem Schlaganfall. Jetzt hat es sich in Studien und auch in der Praxis bewährt. Experten jubeln: Die neue Methode wird die Schlaganfall-Therapie grundsätzlich verändern! mehr »

112 - Heute ist Europäischer Notruf-Tag

Nur etwa jeder vierte Europäer kennt die EU-weite Notrufnummer 112. Das geht aus einer Umfrage hervor, die die EU-Kommission in Brüssel anlässlich des Europäischen Notruf-Tags vorgestellt hat. Die Notrufnummer 112 ist rund um die Uhr und kostenfrei in Europa erreichbar. mehr »

Streit um frühe Nutzenbewertung eskaliert

Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) scharf kritisiert. Das Institut missachte Standards der evidenzbasierten Medizin. Das IQWIG kontert: Die Vorwürfe sind unsachlich. mehr »