Ärzte Zeitung online, 10.03.2010
Scheidungsverfahren kann bei Versöhnungschance ausgesetzt werden
SAARBRÜCKEN (dpa). Das Familiengericht darf ein Scheidungsverfahren aussetzen, wenn eine Chance auf Versöhnung besteht. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf einen Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken.
Nach dem Richterspruch steht diese Entscheidung im Ermessen des Familiengerichts. Dabei sei es durchaus vertretbar, die Aussetzung schon dann anzuordnen, wenn nur einer der beiden Ehepartner der Ehe noch eine Chance gebe (Az.: 9 WF 61/09).
Das Gericht wies die Beschwerde eines Ehemannes zurück. Er hatte sich dagegen gewandt, dass das Familiengericht ein Scheidungsverfahren für ein halbes Jahr ausgesetzt und den Eheleuten nahe gelegt hatte, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Der Ehemann war der Meinung, die Ehe sei nicht mehr zu retten, während die Ehefrau eine Versöhnung nicht ausschließen wollte. Das OLG bewertete das Vorgehen des Familiengerichts als richtig. Da sich die Ehefrau noch an die Ehe gebunden fühle, lägen ausreichende Anhaltspunkte für eine mögliche Versöhnung vor.
www.solg.saarland.de

Weitere Beiträge
Weitere Top-Meldungen
[11.02.2012]
Ein neuartiges Therapieverfahren weckt große Hoffnungen bei der Behandlung von akutem Schlaganfall. Jetzt hat es sich in Studien und auch in der Praxis bewährt. Experten jubeln: Die neue Methode wird die Schlaganfall-Therapie grundsätzlich verändern!
mehr »
[11.02.2012]
Nur etwa jeder vierte Europäer kennt die EU-weite Notrufnummer 112. Das geht aus einer Umfrage hervor, die die EU-Kommission in Brüssel anlässlich des Europäischen Notruf-Tags vorgestellt hat. Die Notrufnummer 112 ist rund um die Uhr und kostenfrei in Europa erreichbar.
mehr »
[11.02.2012]
Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) scharf kritisiert. Das Institut missachte Standards der evidenzbasierten Medizin. Das IQWIG kontert: Die Vorwürfe sind unsachlich.
mehr »