Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 10.03.2010

Scheidungsverfahren kann bei Versöhnungschance ausgesetzt werden

SAARBRÜCKEN (dpa). Das Familiengericht darf ein Scheidungsverfahren aussetzen, wenn eine Chance auf Versöhnung besteht. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf einen Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken.

Nach dem Richterspruch steht diese Entscheidung im Ermessen des Familiengerichts. Dabei sei es durchaus vertretbar, die Aussetzung schon dann anzuordnen, wenn nur einer der beiden Ehepartner der Ehe noch eine Chance gebe (Az.: 9 WF 61/09).

Das Gericht wies die Beschwerde eines Ehemannes zurück. Er hatte sich dagegen gewandt, dass das Familiengericht ein Scheidungsverfahren für ein halbes Jahr ausgesetzt und den Eheleuten nahe gelegt hatte, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Der Ehemann war der Meinung, die Ehe sei nicht mehr zu retten, während die Ehefrau eine Versöhnung nicht ausschließen wollte. Das OLG bewertete das Vorgehen des Familiengerichts als richtig. Da sich die Ehefrau noch an die Ehe gebunden fühle, lägen ausreichende Anhaltspunkte für eine mögliche Versöhnung vor.

www.solg.saarland.de

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