Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 11.03.2010

Therapiekosten: Keine Erstattung für krebskranken Deutschen in Thailand

STUTTGART (dpa). Ein krebskranker Deutscher, der seit langem in Thailand lebt, hat keinen Anspruch auf Erstattung für eine Chemotherapie. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilte, der Sozialhilfeträger sei nicht verpflichtet, dem Mann die Behandlung im Ausland zu zahlen

Der seit 20 Jahren in dem asiatischen Land lebende Mann hatte von einem baden-württembergischen Landkreis rund 10 000 Euro für die Behandlungskosten gefordert und war bereits beim Sozialgericht Stuttgart gescheitert.

Die Argumente das Mannes, er sei nicht reisefähig und müsse sich um seinen Sohn in Thailand kümmern, ließ das Gericht nicht gelten. Er habe weder seine Reiseunfähigkeit noch die Notwendigkeit der Kinderbetreuung nachweisen können. Eine Ausnahme von der Regel, derzufolge im Ausland lebende Deutsche keine Sozialhilfe erhalten, könne nur im Fall einer außergewöhnlichen, mindestens zweimonatigen Notlage gemacht werden. Das Gericht verwies auch darauf, dass der Mann ursprünglich angegeben hatte, mit seiner ganzen Familie zur Therapie nach Deutschland ausreisen zu wollen.

Az.: L 7 SO 5106/07

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