Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 12.03.2010

Prozess um Essener Chirurg: Bestechlichkeit in 30 Fällen

ESSEN (eb). Der jetzt zu drei Jahren Haft verurteilte Transplantations-Chirurg Professor Christoph Broelsch (65) wurde vom Landgericht Essen zwar nicht in allen Punkten der Anklage für schuldig befunden. Das Gericht hat ihn aber wegen Bestechlichkeit in 30 Fällen verurteilt.

Wie aus einem Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) hervor geht, sei er außerdem in acht Fällen des Betruges und in zwei Fällen des versuchten Betruges sowie der Steuerhinterziehung verurteilt worden. Eine Bewährung sei bei diesem Strafmaß ausgeschlossen, heißt es.

Das Gericht begründete laut WAZ sein Urteil gegen den Arzt, der von Patienten "freiwillige Spenden" vor einer Op gefordert haben soll, unter anderem wie folgt:

Broelschs "Spenden"-Praxis erfülle klar den Tatbestand der Bestechlichkeit. Als Beamter dürfe der Arzt seine Arbeit nicht von Zuwendungen beeinflussen lassen. Broelsch habe auch selbst direkt von den Spenden profitiert, indem er von dem Geld seine Reisen zu Kongressen finanzierte, ohne an die engen Richtlinien des Landes bei der Spesenabrechnung gebunden zu sein. Und er habe seine Dienstpflicht verletzt, indem er die Entscheidung, von welchem Arzt der Patient operiert werde, von der "Spende" abhängig machte.

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