Amtsarzt verweigert, Kündigung ist zulässig
MAINZ (dpa). Die Weigerung, sich von einem Amtsarzt begutachten zu lassen, kann einen Arbeitnehmer den Job kosten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Eine Arbeitnehmerin blieb zwei angesetzten Terminen beim Amtsarzt unentschuldigt fern. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber ihr fristlos. Das LAG stufte dies als zulässig ein.
Urteil LAG Az.: 6 Sa 640/09