Fristlose Kündigung wegen Essensbons
REUTLINGEN (dpa). Weil er in der Betriebskantine einen Essensbon im Wert von 80 Cent für seine Freundin einlöste, wurde einem 35-Jährigen fristlos gekündigt. Eine Bagatelle, meinte der 35-Jährige und klagte gegen die Kündigung. Das Arbeitsgericht Reutlingen gab ihm heute recht. Der Arbeitgeber, ein Sportartikelhersteller, hatte in dem Verhalten des Mitarbeiters einen "erheblichen Vertrags- und Vertrauensverstoß" gesehen und ihm deshalb fristlos gekündigt.