Typengutachten reicht für Mieterhöhung
KARLSRUHE (dpa). Will ein Vermieter die Miete erhöhen, so muss er zur Begründung nicht unbedingt ein Gutachten über die konkrete Wohnung des Mieters beifügen. Die formellen Anforderungen erfüllt auch ein "Typengutachten", das sich auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen bezieht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Daneben zählt auch ein Mietspiegel, eine Mietdatenbank oder die Nennung von Vergleichswohnungen.