Pauschale deckt auch Unfallkosten

Veröffentlicht:

NÜRNBERG (eb). Nach einem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg können Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend gemacht werden. Selbst dann nicht, wenn sich das Unfallgeschehen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugetragen hat. Das Gericht sah die Kosten mit Verweis auf die Entfernungspauschale als abgedeckt an.

4 K 1487/08

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand

Lesetipps
Fruktose-haltige Getränke

© Daxiao Productions / stockadobe.com

Klimawandel

Fruchtsaft schadet Nieren bei großer Hitze