BGH erleichtert Mieterhöhungen
KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Vermietern die Begründung von Mieterhöhungen erleichtert. Ein einfacher Mietspiegel reiche grundsätzlich aus, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, entschied der BGH am Mittwoch in Karlsruhe. Auf Basis der Vergleichsmiete können Vermieter gegebenenfalls eine Mieterhöhung verlangen. Nicht unbedingt erforderlich ist nach der Entscheidung hingegen ein nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellter qualifizierter Mietspiegel. Im konkreten Fall hatte sich ein Mann aus Baden-Württemberg gegen eine Mieterhöhung von 76,69 Euro pro Monat gewehrt.
Az.: VIII ZR 99/09