Weisung missachtet? Kündigung rechtens

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MAINZ (dpa). Mitarbeiter, die wiederholt gegen Anweisungen des Arbeitgebers verstoßen, dürfen entlassen werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil. Dabei komme es nicht auf die Bedeutung der Weisung im Einzelfall an. Vielmehr rechtfertige die beharrliche Missachtung an sich eine verhaltensbedingte Kündigung. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage einer Tankstellen-Kassiererin ab. Die Frau hatte während der Nachtschicht entgegen der Anweisung des Arbeitgebers die Shop-Tür offen gelassen und Kunden nicht über den Nachtschalter bedient. Sie änderte dieses Verhalten auch nach mehreren Abmahnungen nicht. Das LAG sah den Rauswurf der Klägerin als berechtigt an. Weisungen stünden grundsätzlich im Ermessen des Arbeitgebers und müssten nur dann nicht befolgt werden, wenn sie beispielsweise willkürlich sind. Davon könne hier aber keine Rede sein, befand das Gericht. Vielmehr sollten mit der Anweisung sowohl die Klägerin als auch das Eigentum des Arbeitgebers geschützt werden.

Az.: 11 Sa 582/09

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