Verfassungsgericht gibt grünes Licht für Blitzer

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Verkehrssünder dürfen weiterhin "geblitzt" werden. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Beschluss entschieden hat, bedeutet eine Fotoaufnahme zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieser Eingriff sei jedoch zulässig, da die Geschwindigkeitskontrollen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienten.

Az.: 2 BvR 759/10

Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“