Gericht kippt alte Versicherungsklauseln
HAMBURG (dpa). Das Hanseatische Oberlandesgericht hat alte Lebensversicherungsklauseln mit undurchsichtigen Rückkaufswerten gekippt. Damit bestätigte der 9. Zivilsenat am Dienstag in Hamburg Urteile des Landgerichts. Die beanstandeten Verträge betreffen Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen aus den Jahren 2001 bis 2007. Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der strittigen Fragen Revision zugelassen.
Die Klauseln zum Rückkaufswert enthielten dem Versicherungsnehmer die Berechnung des korrekten Rückkaufswerts vor, monierten die Richter. Außerdem sei nicht deutlich genug zum Ausdruck gekommen, dass bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ein Stornoabzug nur erfolgen kann, wenn er mit dem Versicherten vereinbart wurde und "der Höhe nach angemessen ist".