Ärzte Zeitung online, 04.08.2010
Dennoch habe das Regierungspräsidium Stuttgart falsch gehandelt, als es seinen Antrag auf Dienstunfall zunächst bewilligte und später widerrief, urteilte das Gericht am Mittwoch. Damit gilt der Amoklauf für den 60-Jährigen aus Behördensicht wieder als Dienstunfall, der höhere Pensionsansprüche nach sich ziehen kann.
Bei der Bluttat hatte ein 17-Jähriger in Winnenden (Baden- Württemberg) und Wendlingen 15 Menschen erschossen und sich anschließend selbst getötet.