Freitag, 10. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 04.08.2010

Amoklauf als Dienstunfall: Winnender Lehrer setzt sich vor Gericht durch

STUTTGART (dpa). In dem Prozess um Anerkennung des Winnender Amoklaufs als Dienstunfall hat sich ein 60 Jahre alter Lehrer gegen das Land Baden-Württemberg durchgesetzt. Zwar waren die psychischen Verletzungen des Pädagogen nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart kein Dienstunfall, weil der Lehrer der Albertville- Realschule die Bluttat im März 2009 im Krankenhaus am Fernseher verfolgt hatte.

Dennoch habe das Regierungspräsidium Stuttgart falsch gehandelt, als es seinen Antrag auf Dienstunfall zunächst bewilligte und später widerrief, urteilte das Gericht am Mittwoch. Damit gilt der Amoklauf für den 60-Jährigen aus Behördensicht wieder als Dienstunfall, der höhere Pensionsansprüche nach sich ziehen kann.

Bei der Bluttat hatte ein 17-Jähriger in Winnenden (Baden- Württemberg) und Wendlingen 15 Menschen erschossen und sich anschließend selbst getötet.

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