Karlsruhe stärkt Stellung des EU-Gerichtshofs
KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat einen möglichen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof entschärft. Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit eines EuGH-Urteils zur Befristung von Arbeitsverträgen. Eine Kontrolle europäischer Entscheidungen komme nur in Betracht, wenn die europäischen Institutionen ihre Kompetenzen in schwerwiegender Weise überschreiten.
Az.: 2 BvR 2661/06