Ärzte Zeitung online, 03.09.2010
Urteil: Videoaufnahmen von Verkehrssündern zulässig
KARLSRUHE (dpa). Die Polizei darf Verkehrssünder mit Videoaufnahmen überführen. Die Aufnahmen bedeuten keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss.
Ein Autofahrer hatte sich vor dem Karlsruher Gericht gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße von 320 Euro gewehrt. Er war zu dicht auf das Fahrzeug vor ihm aufgefahren; die Polizei dokumentierte den Verkehrsverstoß mit einer Videokamera
Der Automobil-Club Europa (ACE) lobte das Urteil des Bundesverfassungsgericht ebenfalls. "Wenn es anlassbezogene Gründe gibt und nicht grundlegend in die Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird, kann man nichts dagegen sagen", sagte ein ACE-Sprecher in Stuttgart. Ohne entsprechende Rechtsgrundlage dürfe die Polizei aber nicht pauschal die Kennzeichen von Autos filmen.
Az:.2BvR 1447/10

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