Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 06.09.2010

BKA: Fehlendes Gesetz lähmt Internet-Ermittlungen

BERLIN (dpa). Das Bundeskriminalamt sieht sich bei Internet-Kriminalität weitgehend hilflos, weil es seit einem halben Jahr kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mehr gibt. "60 Prozent der Ermittlungen gehen ins Leere", sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Montag in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März die bisherigen Regelungen zur Datenspeicherung gekippt.

BKA: Fehlendes Gesetz lähmt Internet-Ermittlungen

Internet-Kriminelle können kaum noch dingfest gemacht werden, beklagt das BKA. Das Amt bemängelt, dass es seit einem halben Jahr kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mehr.

© Gina Sanders / fotolia.com

Nach Expertenangaben nimmt unterdessen die Internet-Kriminalität zu, vor allem im Online-Bankverkehr. In bis zu 85 Prozent der Fälle könne seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die IP-Adresse eines Computers, der für eine Straftat benutzt worden sei, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden, sagte Ziercke.

Bei mehr als zwei Dritteln der 893 unbeantworteten Anfragen gehe es um Kinderpornografie. Der BKA-Chef forderte die Politik auf, rasch ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen.

Um die Vorratsdatenspeicherung gibt es schon seit langem heftige Debatten. Kritiker warnen vor einem Überwachungsstaat und einem möglichen Missbrauch der Informationen.

Ursache für die Probleme der Ermittler ist die Art, wie das Internet funktioniert. Wenn Nutzer ins Internet gehen, bekommen sie eine IP-Adresse zugeteilt, anhand derer sie später identifiziert werden könnten. Allerdings werden diese Adressen jedes Mal aufs Neue aus einem riesigen Bestand vergeben. Das heißt, um zu wissen, wem zu welchem Zeitpunkt welche IP-Adresse zugeteilt wurde, muss man an die Daten des Providers kommen, über den die Internet-Verbindung lief.

Das BKA beklagt, dass diese Informationen seit März nicht mehr ohne besonderen Grund gespeichert werden dürfen. "Wenn sie Kraftfahrzeug-Kennzeichen haben, dürfen sie beim Kraftfahrtbundesamt anfragen, um den Inhaber des Fahrzeugs festzustellen", sagte Ziercke zum Vergleich. Bei IP-Adressen gehe das derzeit nicht - und sie seien bei Internet-Verbrechen oft der einzige Anhaltspunkt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März das bisherige Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Allerdings erteilte es der Speicherung von Telekommunikationsdaten keine generelle Absage. Für ein neues Gesetz formulierten die Richter eine Reihe von Auflagen. Die schwarz-gelbe Koalition streitet noch immer über die neuen Regeln.

Unterdessen nehme die Internet-Kriminalität zu. Allein im Online-Banking rechnen das BKA und der IT-Branchenverband Bitkom in diesem Jahr mit 5000 angezeigten Fällen, bei denen Kontodaten von Betrügern ergattert werden, sogenanntes Phishing. Das wäre ein Plus von 71 Prozent. Bereits im Jahr 2009 habe es einen Anstieg von 64 Prozent gegeben. Dabei handele es sich nur um die gemeldeten Übergriffe - es gebe auch eine hohe Dunkelziffer, sagte Ziercke, ohne sie genau zu nennen.

Die Unsicherheit wirkt sich auch auf das Verhalten der Menschen aus. Drei Viertel der Internet-Nutzer in Deutschland fühlten sich im Netz bedroht, ergab eine Umfrage, die der Bitkom vorstellte. "Das bedeutet auch verschenkte Chancen für neue Geschäftsmodelle", betonte Bitkom-Präsidiumsmitglied Dieter Kempf. So verzichte jeder Fünfte auf Online-Shopping, jeder Sechste auf die Buchung von Reisen oder Tickets im Netz.

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