Sozialabgaben nicht gezahlt? Arzt droht Geldbuße!
BERLIN (reh). Zahlt ein Arzt nicht fristgemäß die Sozialabgaben für seine Mitarbeiter, verstößt er damit nicht nur gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen, sondern auch gegen die Berufsordnung für Ärzte. Und handelt sich eine Geldbuße ein.
Wie das Berufsgericht für Heilberufe in Berlin im Fall eines Urologen entschied, gehöre die ordnungsgemäße Entlohnung der Mitarbeiter zur gewissenhaften Ausübung des Arztberufes. Und die Sozialabgaben, also die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, seien nun einmal Bestandteil des Gehalts.
Der betroffene Urologe hatte von November 2000 bis April 2006 die Sozialabgaben wissentlich nicht an die zuständige Krankenkasse gezahlt und somit insgesamt 29 724,92 Euro unterschlagen. Mit Rücksicht auf seine beengten wirtschaftlichten verhältnisse verhängte das Gericht eine Geldbuße von 5000 Euro. Dies aber auch für weitere Vergehen.
Az.: 90 A 8.07