Verfassungsgericht stützt Kirchensteuer

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa/eb). Wer selbst keiner Konfession angehört, aber mit einem Kirchenmitglied verheiratet ist, muss sich auch weiterhin an der Kirchensteuer beteiligen. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Damit wies das höchste deutsche Gericht sechs Verfassungsbeschwerden zu diesem Thema zurück.

Alle darin aufgeworfenen Fragen seien bereits in früheren Entscheidungen eindeutig geklärt worden. Als problematisch werden vor allem die Fälle angesehen, in denen nur der Ehepartner verdient, der nicht einer Kirche angehört. Allerdings ist die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts an diesem Punkt eindeutig.

Für die Berechnung der Kirchensteuer muss der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten berücksichtigt werden. Ein entscheidender Indikator dafür ist das gemeinsame Einkommen, von dem dann die Kirchensteuer abgezogen wird. "Dagegen ist verfassungsrechtlich nichts einzuwenden", machten die Richter erneut deutlich.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert