Razzia in Apotheken in Offenbach und Frankfurt

Zwei hessische Apotheker stehen im Verdacht, Kassen mit fingierten Rezepten betrogen zu haben.

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Vorwurf Abrechnungsbetrug: Zwei hessische Apotheker sind im Visier der Staatsanwaltschaft.

Vorwurf Abrechnungsbetrug: Zwei hessische Apotheker sind im Visier der Staatsanwaltschaft.

© dpa

FRANKFURT /MAIN (pei). Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch in Offenbach und Frankfurt Apotheken und eine Privatwohnung einer Apothekerin durchsucht. Der Verdacht: Abrechnungsbetrug mit fingierten Rezepten.

Auf das Betrugssystem aufmerksam wurde die hessische Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen bereits 2009 bei den Ermittlungen gegen einen Frankfurter Apotheker.

Er wird beschuldigt, Drogenabhängige gegen Rezepte für teuere HIV-Medikamente mit dem Schlafmittel Rohypnol® (Flunitrazepam) versorgt zu haben. Der Apotheker soll die Kassen auch mit Luftrezepten für Krebsmedikamente geschädigt haben.

Die daraus entstandene Schadenssumme soll etwa zwei Millionen Euro betragen. Pro Rezept beliefen sich die Verschreibungen auf Summen von 5000 Euro bis 20 000 Euro.

Die Rezepte seien - so die Zentralstelle - teilweise völlig fingiert gewesen, teilweise hätten sie aber auch echte Versichertendaten enthalten. Woher diese stammen, ist nach Angaben der Zentralstelle derzeit noch nicht bekannt.

Abgegeben wurden die Luftrezepte angeblich durch eine Gruppe von mutmaßlichen Mittätern. Weil die Frankfurter Apotheke im Zuge der Ermittlungen wegen des Rohypnol®-Handels geschlossen worden war, steht jetzt eine Apothekerin aus Offenbach im Verdacht, den Betrug fortgesetzt zu haben. Ihre Apotheke wurde am Mittwoch von der Staatsanwaltschaft durchsucht.

Ebenfalls durchsucht wurden die Privatwohnung der 61-jährigen Apothekenbesitzerin und ihre Filialapotheke in Frankfurt am Main sowie neun Privatwohnungen von Beschuldigten.

Die Ermittlungen waren laut Zentralstelle langwierig und kompliziert, weil per EDV große Datenmengen abgeglichen werden mussten: Wareneingang beim Apotheker und Abrechnungsdaten des Apothekenrechenzentrums. Dafür ließ die Staatsanwaltschaft eigens ein Data-Mining-System entwickeln.

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