Was ändert sich zum neuen Jahr?

Lohnsteuerkarte, Zusatzbeiträge oder Kindergeld - für das Jahr 2011 gibt es einige gesetzliche Veränderungen. So gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011. Und: Spenden werden leichter absetzbar.

Von Wolfgang Büser Veröffentlicht:
Der Jahreswechsel steht vor der Tür und damit auch wieder einige neue Gesetze.

Der Jahreswechsel steht vor der Tür und damit auch wieder einige neue Gesetze.

© MASP / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Jahr für Jahr werden Gesetze und Verordnungen geändert oder neu eingeführt - meistens mit Wirkung zum Jahreswechsel. Anno 2010 ist das nicht anders. Hier eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen für Ärzte und das Praxisteam.

Altersvorsorge Praxismitarbeiter können auch 2011 wieder einen höheren Anteil ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Für 2011 sind 72 statt bisher 70 Prozent der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 14 400 Euro absetzbar.

Allerdings wird der Arbeitgeberanteil zunächst als Beitrag mit erfasst, davon wird ein Anteil von 72 Prozent angesetzt und dann in voller Höhe wieder abgezogen. Unterm Strich verbleibt ein absetzbarer Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von 44 Prozent in 2011.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag Von 920 auf 1000 Euro jährlich steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2011. Praxismitarbeiter mit Werbungskosten in diesem 80-Euro-Rahmen brauchen ihre Aufwendungen dem Finanzamt nicht mehr durch Belege nachzuweisen. Das heißt: Wer Werbungskosten von maximal 920 Euro aufzuwenden hatte, der bekam bisher auch schon den höheren Betrag angerechnet - aber eben nur per Nachweis. Ein finanzielles Plus ergibt sich aus der Neuregelung also für diese Arbeitnehmer nicht.

Finanziell im Vorteil sind Arbeitnehmer mit Werbungskosten von weniger als 920 Euro im Jahr, weil sie nun 1000 Euro pauschal vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen bekommen. (Zum Vergleich: Die Werbungskosten-Pauschale für Bundestagsabgeordnete macht unterm Strich rund 50 000Euro im Jahr aus - ohne Belegnachweis.)

Behinderten-Parkausweis Die vor 2011 ausgestellten Parkausweise für Behinderte werden ungültig. Ab 2011 ist das Parken auf Behindertenparkplätzen nur noch mit dem EU-Parkausweis erlaubt. Er kann bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Bußgelder aus dem EU-Ausland An sich schon in Kraft - aber erst 2011 wird es ernst: Im ganzen EU-Ausland begangene Verkehrsverstöße können auch in Deutschland geahndet werden. Das gilt für Bußgelder ab 70 Euro - inklusive der auf das "Knöllchen" entfallenden Verfahrensgebühren, so dass auch für ein 50 Euro-Vergehen, begangen in Spanien, in Deutschland abkassiert werden kann.

Entfernungspauschale vereinfacht Nutzt eine Praxismitarbeiterin die Wege zur Arbeitsstelle und zurück abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und einem Pkw, so hat sie dem Finanzamt eine tageweise Gegenüberstellung zu liefern, da die Fahrkarten für Bus oder Bahn steuerlich anders berücksichtigt werden als der auf andere Weise zurückgelegte Weg, für den 30 Cent pro Entfernungskilometer angesetzt werden. Künftig ist nur noch eine Jahresrechnung erforderlich.

Euro-6-Norm blieb übrig Eine Änderung, die Arzt und Praxismitarbeiter gleichermaßen betrifft: Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Euro-5- oder Euro-6-Norm erfüllen, entfällt vom 1. Januar 2011 an. Für Autos mit Dieselmotor, die die Euro-6-Norm erfüllen und nach 2010 zugelassen werden, gibt es eine befristete Steuerbefreiung von 150 Euro jährlich - befristet auf drei Jahre.

Kindergeld - mehr für Volljährige Für volljährige Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, "korrigiert" der Gesetzgeber eine Ungerechtigkeit, die er selbst verursachte und die vor kurzem auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde: Nur ein Cent mehr an eigenen Einkünften der Kinder als 8004 Euro pro Jahr kostet die Eltern im Jahr 2010 noch das Kindergeld in Höhe von 184 Euro bis 215 Euro pro Kind(je nach Zahl der Kinder in der Familie).

Das ergibt Jahresbeträge von 2208 Euro bis 2585 Euro. Ab 2011 entfällt der Einkommensnachweis und damit die "Fallbeilfolge" des bisherigen Rechts.

Lohnsteuerkarte 2010/11 Für das Jahr 2011 wurde Praxismitarbeitern oder angestellten Ärzten keine neue Lohnsteuerkarte ausgestellt. Alle Eintragungen auf der Steuerkarte 2010 gelten auch in 2011, also Familienstand und Steuerklasse. Änderungen - etwa wegen der Geburt eines Kindes oder eines längeren Arbeitsweges - werden nicht mehr von den Gemeinden, sondern unmittelbar von den Wohnsitzfinanzämtern vorgenommen.

Ab 2012 gilt ein elektronisches Verfahren für die Lohnsteuerabrechnung. Beim Wechsel der Arbeitsstelle erhält der neue Arbeitgeber die 2010er Steuerkarte. Wer 2011 erstmals eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung aufnimmt, der erhält von seinem Finanzamt - auf Antrag - eine Ersatzbescheinigung. Die Ausnahme für in 2011 frischgebackene Auszubildende: Sie werden vom Arbeitgeber automatisch in der Steuerklasse I geführt.

Spenden leichter absetzbar Für Spenden in Katastrophenfällen (Beispiel: Haiti) wurden bisher jeweils nur in Einzelfällen vereinfachte "Zuwendungsnachweise" erlaubt (etwa dass Spenden bis zu einer gewissen Höhe per Überweisungsbeleg oder Kontoauszug steuermindernd anerkannt wurden, eine Bescheinigung des Empfängers also nicht erforderlich war). Diese Vereinfachung ist jetzt gesetzlich festgeschrieben worden.

Steuererklärung nur zwei Jahre Praxismitarbeiter ("nicht unternehmerisch tätige Bürger") sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Einkommensteuererklärung wahlweise nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt einzureichen.

Dadurch können sie vermeiden, sich in jedem Jahr erneut mit dem Steuerrecht auseinandersetzen zu müssen, so das Bundesfinanzministerium. An das einmal ausgeübte Wahlrecht sind die Steuerzahler nicht gebunden: Sie können jederzeit zum Jahresrhythmus zurückkehren.

Profitieren von diesem Angebot können Arbeitnehmer, Bezieher von Altersrenten und Personen mit Einkünften aus Vermögensverwaltung "im normalen Umfang". Es geht also vornehmlich um Steuerzahler mit - über die Jahre - im Wesentlichen gleich bleibenden Einkünften - egal, ob sie eine Steuererstattung erwarten (was den Übergang auf die "zwei Jahre" möglicherweise nicht lukrativ erscheinen lässt) oder aber sich auf eine Nachzahlung einstellen müssen. (Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass die Zwei-Jahres-Regelung nicht von zusammen veranlagten Eheleuten genutzt werden kann - es sei denn, in den beiden Jahren seien die Einnahmen und Ausgaben exakt gleich hoch.)

Zusatzbeiträge Die den gesetzlichen Krankenversicherern erlaubte Berechnung von Zusatzbeiträgen (neben den 15,5 Prozent von Arbeitsverdienst oder Rente, die ohnehin fällig werden) kann künftig unabhängig vom Einkommen und ohne feste Obergrenze vorgenommen werden. Als Richtschnur für den maximalen Extrabeitrag gelten zwei Prozent der Bemessungsgrundlage, für höhere Beträge wird ein Ausgleichsverfahren installiert.

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