Nebenkostenabrechnung: Der Countdown läuft

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DÜSSELDORF (eb). Bis zum 31. Dezember 2010 muss die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 Mieternvorliegen, wenn - wie üblich - das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum festgelegt ist. Darauf weisen jetzt Experten des Versicherungsunternehmens ARAG hin: Hat der Vermieter bis zum Ende des Jahres 2010 keine Abrechnung für 2009 geschickt, kann er in der Regel nichts mehr nachfordern. Der Vermieter kann auch nicht behaupten, er habe die Abrechnung 2009 mit der von 2010 zusammenfassen wollen; laut Paragraf 556 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches darf der Abrechnungszeitraum höchstens zwölf Monate betragen.

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