Ärzte Zeitung online, 19.01.2011
Krankheitskosten leichter von der Steuer absetzbar
MÜNCHEN (dpa). Arbeitnehmer können finanzielle Belastungen durch Krankheiten künftig leichter von der Steuer absetzen. Anders als bisher müssen sie dem Finanzamt nicht mehr vor der Behandlung ein amtsärztliches Attest vorlegen.
Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch in München vorgestellten Urteil. Das Attest sei von den Steuerzahlern oft vergessen worden. Nachträglich hätten die Finanzämter die Kosten dann nicht anerkannt, erklärte das Gericht.
Künftig kann der Nachweis auch später erbracht werden, um die Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen zu können. Dazu gehören laut BFH auch medizinische Aufwendungen für minderjährige Kinder.
Das Attest kann künftig auch von einem anderen unabhängigen Mediziner als einem Amtsarzt ausgestellt sein.
Az.: VI R 17/09 und VI R 16/09

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