Tod eines Dealers: Polizeiarzt erneut vor Gericht

BREMEN (dpa). Der Tod eines mutmaßlichen Drogendealers nach dem Einsatz von Brechmitteln beschäftigt seit Dienstag erneut das Bremer Landgericht. Angeklagt ist ein 46 Jahre alter Polizeiarzt.

Veröffentlicht:

Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er hatte dem 35-Jährigen Ende 2004 Brechsirup und Wasser über eine Magensonde verabreicht, damit er zuvor verschlucktes Kokain erbricht. Der Mann fiel ins Koma und starb kurz darauf.

In einem ersten Prozess 2008 hatten die Richter den Polizeiarzt freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im vergangenen April auf.

Ungeklärt blieb im ersten Verfahren, ob der aus Sierra Leone stammende Mann bei dem Brechmittel-Einsatz Wasser in die Lunge bekommen hatte und ertrunken war oder ob er wegen eines Herzschadens starb.

"Das gilt es vor allem aufzuklären", sagte der Vorsitzende Richter Helmut Kellermann zum Prozessauftakt.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Statusfeststellungsverfahren

Poolärzte: Rentenversicherung soll Bremer Modell prüfen

Klinikabrechnung

Landessozialgericht: Bei CPAP-Beatmung zählen Pausen nicht mit

DKG-Umfrage

Immer mehr Übergriffe auf Klinikmitarbeiter

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

Neuer Hoffnungsträger

Homotaurin-Prodrug bremst Alzheimer

Lesetipps
Schwere Infektionen mit Antibiotika richtig behandeln: Behandlungsmythen, die so nicht stimmen.

© bukhta79 / stock.adobe.com

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand