Botulinumtoxin ist in der Zahnarztpraxis ein Tabu
MÜNSTER (eb). Zahnärzte dürfen Gesichts- und Hautfalten ihrer Patienten nicht mit Botulinumtoxin behandeln. Das urteilte dpa zufolge das Verwaltungsgericht in Münster.
Veröffentlicht:Laut Zahnheilkundegesetz seien Zahnärzte nur berechtigt, Mund, Kiefer und Zähne zu behandeln. Ein Zahnärztin hatte Behandlungen mit Botulinumtoxin anbieten wollen. Sie hatte gegen die Zahnärztekammer geklagt.
Az.: 7 K 338/09