Atteste in Unkenntnis der Person sind für Ärzte tabu

Eine Fachärztin für Nervenheilkunde kann kein Attest über eine Frau ausstellen, die sie nicht persönlich gesehen hat. Sie darf nicht nur den Angaben des Ex-Ehemannes vertrauen, entschied das Verwaltungsgericht Gießen.

Veröffentlicht:
Ärzte verstoßen mit Attesten über ihnen Unbekannte gegen die ärztliche Berufsordnung.

Ärzte verstoßen mit Attesten über ihnen Unbekannte gegen die ärztliche Berufsordnung.

© Martina Taylor / fotolia.com

GIESSEN (bü). Ärzte dürfen nicht über Personen ein Attest ausstellen, die sie weder untersucht noch gesehen haben. Dies verstößt gegen die ärztliche Berufsordnung, urteilte kürzlich das Verwaltungsgericht Gießen.

In dem konkreten Fall hatte eine Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie im Rahmen eines Sorgerechtsstreits einem von ihr behandelten Mann - auf dessen Wunsch hin - ein falsches Attest über die ihr völlig unbekannte Ex-Ehefrau des Patienten ausgestellt.

Der geschiedene Vater hatte bei Besuchen von seinen Sorgerechtsstreitigkeiten erzählt, wobei er deutlich machte, dass er an der Erziehung der Kinder beteiligt werden wolle. Er zeigte der Ärztin ein Gutachten, das die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter vorschlug. Die Ärztin stellte dann ein Attest aus, wonach seine Exfrau "eigentlich" nicht in der Lage erscheine, die Auflagen bezüglich ihrer mütterlichen Aufgaben zu erfüllen.

Das Gericht verurteilte die Ärztin zu einer Geldbuße von 500 Euro, da sie gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung verstoßen habe. Diese verpflichtet Ärzte, Zeugnisse oder Gutachten nach bestem Wissen ihrer ärztlichen Überzeugung auszusprechen.

Az.: 21 K 1582/10

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Medizinforschungsgesetz

Regierung: Ethikkommission beim Bund bleibt unabhängig

Kommentar zum Umgang mit aggressiven Patienten in Frankreich

Klima der Gewalt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen