Urlaub wird für volle Elternzeit-Monate gekürzt

ERFURT (ava). Nach der Elternzeit wird der Urlaubsanspruch nur für volle Kalendermonate gekürzt. Gleiches gilt für den Zusatzurlaub Schwerbehinderter, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Angebrochene Monate bleiben danach bei der Kürzung des Urlaubs außen vor.

Veröffentlicht:

Der schwerbehinderte Kläger, Angestellter eines Metallbetriebs im Saarland, war von Mitte August bis Mitte Oktober 2008 zwei Monate lang in Elternzeit. Er bestand aber darauf, dass sein Urlaubsanspruch nur für den vollen Kalendermonat September um ein Zwölftel gekürzt werden darf, also der reguläre Urlaub von 30 auf 27,5 Tage und der Sonderurlaub für Behinderte von fünf auf 4,6 Tage. Das Bundesarbeitsgericht gab ihm Recht.

Az. 9 AZR 197/10

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert