Unabhängigkeit

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Die Regelung zur ärztlichen Unabhängigkeit wurde in der Musterberufsordnung neu formuliert (Paragraf 30).

Ärzte sind demnach verpflichtet, "in allen vertraglichen und sonstigen beruflichen Beziehungen zu Dritten ihre ärztliche Unabhängigkeit für die Behandlung der Patienten zu wahren."

Die Neufassung soll die ärztliche Unabhängigkeit als wesentliche Grundlage für die Beziehung zwischen Arzt und Patienten deutlich hervorheben und den Patientenschutz somit stärken. (mn)

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