Ohne MPU-Gutachten keine Prozesskostenhilfe

GELSENKIRCHEN (bü). Ist einem Autofahrer der Führerschein wegen 1,6 Promille Alkohol im Blut am Steuer entzogen worden, muss er sich ein medizinisch-psychologisches Gutachten ausstellen lassen.

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Tut er das nicht, und will er gegen die Anordnung gerichtlich angehen, gibt es keinen Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe, so ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen.

Az.: 7 L 230/09

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