Erfolglose Klage gegen Ärzte nach Mandeloperation

OSNABRÜCK (cvb). Die Arzthaftungskammer des Landgerichts Osnabrück hat sich in zwei Verfahren mit den Folgen von Mandeloperationen beschäftigt.

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Trotz der schwer wiegenden Folgen sind die Klagen gegen die Ärzte erfolglos geblieben. Das Gericht kam in beiden Fällen zur Überzeugung, dass die operative Mandelentfernung erforderlich gewesen und die Op ordnungsgemäß durchgeführt worden seien.

In dem einen Fall hatte ein Ehepaar einen HNO-Arzt verklagt, da ihre Tochter nach einer Mandeloperation zu Hause wegen Nachblutungen verstorben war. Das Kind verschluckte sich nachdem ihm die Eltern ein Schmerzmittel gegeben hatten und spuckte Blut an dem es erstickte.

In einem zweiten Fall hat ein 53-Jähriger einen HNO-Arzt auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 350.000 Euro verklagt.

Auch hier bekam der Kläger nach einer Op Nachblutungen und musste daraufhin auf der Intensivstation behandelt werden. Dort kam es zu einem Lungen- und Nierenversagen. Seitdem ist der Kläger dauerhaft schwerstbehindert und gelähmt.

Nachblutungen seien eine typische Komplikation nach Mandeloperationen und stellen demnach keinen ärztlichen Behandlungsfehler dar, so das Gericht. Auf dieses Risiko seien auch beide Kläger vor der Op hingewiesen worden. Die Entscheidungen sind rechtskräftig.

Az.: 2 O 3/09 und 2 O 1471/09

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